Führerscheinklasse: PKW
Klasse B (PKW)
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AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
STUNDENPENSUM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6)
Zusatzstoff: 2
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
ANHÄNGERREGELUNG
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Klasse B197 (Automatikführerschein)
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AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17), (Ausbildung kann 6 Monate vorher begonnen werden)
Ausbildung: Theorie und Praxis. Die Praxisausbildung findet zum großen Teil auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich mindestens 10 Fahrstunden werden während der Ausbildung auf einem Schaltwagen absolviert.
Prüfung: Theorie und Praxis
Die eigentliche praktische Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Fahrschulinterner findet ,vor der eigentlichen praktischen Prüfung, nach mindestens 10 Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug eine Prüfung statt. Diese Prüfung absolviert ihr mit eurer Fahrlehrerin oder Fahrlehrer. Prüfungsdauer 15 Minuten.
Bei Bestehen der Prüfungen darfst du weltweit Schaltwagen fahren (keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge vorhanden!).
STUNDENPENSUM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Theorie Grundstoff á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Spezifische Stunden: 2
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A…
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
ANHÄNGER
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Klasse BE (Anhänger groß)
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AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17), (die Ausbildung kann 6 Monate vorher begonnen werden)
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
STUNDENPENSUM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
Fahrzeug der Klasse B mit Anhänger, zG des Anhängers über 750 kg und max. 3.500 kg
Klasse B96 (Anhänger klein)
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AUSBILDUNG
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17),
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: keine Prüfung notwendig
STUNDENPENSUM
Theorie: 150 Minuten
Übungstunden: 4,6 Stunden
VORAUSSETZUNGEN
Führerschein der Klasse B
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, zG des Anhängers über 750 kg, zG der Fahrzeugkombination max. 4.250 kg
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