Führerscheinklasse: PKW

Klasse B (PKW)

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AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

STUNDENPENSUM

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppel­stunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6)

Zusatzstoff: 2

 

VORAUS­SETZUNGEN

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

 

MERKMALE

KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A
  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

ANHÄNGER­REGELUNG

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Klasse B197 (Automatikführerschein)

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AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17), (Ausbildung kann 6 Monate vorher begonnen werden)

Ausbildung: Theorie und Praxis. Die Praxisausbildung findet zum großen Teil auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich mindestens 10 Fahrstunden werden während der Ausbildung auf einem Schaltwagen absolviert.

Prüfung: Theorie und Praxis

Die eigentliche praktische Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Fahrschulinterner findet ,vor der eigentlichen praktischen Prüfung, nach mindestens 10 Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug eine Prüfung statt. Diese Prüfung absolviert ihr mit eurer Fahrlehrerin oder Fahrlehrer. Prüfungsdauer 15 Minuten.

Bei Bestehen der Prüfungen darfst du weltweit Schaltwagen fahren (keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge vorhanden!).

 

STUNDENPENSUM

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3

Theorie Grundstoff á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Spezifische Stunden: 2

 

VORAUS­SETZUNGEN

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

 

MERKMALE

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A…

    zG max. 3.500 kg

    max. 8 Personen außer dem Fahrer

 

ANHÄNGER

 Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

 Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Klasse BE (Anhänger groß)

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AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17), (die Ausbildung kann 6 Monate vorher begonnen werden)

Ausbildung: nur Praxis

Prüfung: praktische Prüfung

Vorbesitz: Klasse B

 

STUNDENPENSUM

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 3

Autobahnfahrt: 1

Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1

 

VORAUS­SETZUNGEN

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

 

MERKMALE

Fahrzeug der Klasse B mit Anhänger, zG des Anhängers über 750 kg und max. 3.500 kg

Klasse B96 (Anhänger klein)

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AUSBILDUNG

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17),

Ausbildung: nur Praxis

Prüfung: keine Prüfung notwendig

 

STUNDENPENSUM

Theorie: 150 Minuten

Übungstunden: 4,6 Stunden

 

VORAUSSETZUNGEN

Führerschein der Klasse B

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

 

MERKMALE

Fahrzeuge der Klasse B mit Anhänger, zG des Anhängers über 750 kg, zG der Fahrzeugkombination max. 4.250 kg

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