Alles rund um den führerschein

Hier bekommst du alle Infos und Neuigkeiten, die du wissen musst!

Unsere Fahrzeugklassen

2-RAD

Klasse MOFA (Prüfbescheinigung

Klasse AM (Max. 50 CCM)

Klasse A1 (Max. 125 CCM)

Klasse A2 (Max. 35 KW)

Klasse A (Über 35 KW)

Klasse B196 (125ccm)

PKW

Klasse B (PKW)

Klasse B197 (Neuer Automatikführerschein)

Klasse BE (Anhänger Groß)

Klasse B96 (Anhänger Klein)

 

 

LKW

Klasse CE (Über 750 KG)

Klasse C (Über 3500 KG)

Klasse C1 (Max. 7500 KG)

Klasse C1E (C1 Mit Anhänger bis Max. 12.000 KG)

 

 

Schon gewusst?

Mit dem Autoführerschein jetzt die Klasse B196 (125ccm) Fahren!

4 Theoriestunden / Mind. 5 praktische Doppelfahrstunden.

Keine theoretische u. praktische Prüfung!

Erlaubnis für leichte Motorräder (Schlüsselzahl 196).

Mindesalter: 25 Jahre.

Mind. 5 Jahre Besitzer eines Führerscheines Klasse B.

Nur in Deutschland gültig.

“ Seit Januar 2020 kannst du leichte Motorräder mit maximal 15 PS, also zum Beispiel eine 125er Maschine, fahren. Damit erreichst du Geschwindigkeiten bis zu 120 km/h und benötigst keine separate Fahrerlaubnis mehr“

Stefan Dressel

Führerschein mit 17:

So geht es: Wenn Du 16 ½ bist, kann es schon los gehen. Melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.

Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.

Die Begleitpersonen …

  • müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.

Häufig gestellte Fragen

Unsere Auflistung der am Meisten gestellten Fragen:
Was muss ich als Erstes tun?

Nachdem du dich angemeldet hast, bekommst du von uns einen Ausbildungsvertrag und einen Führerscheinantrag für die Führerscheinbehörde. Diesen gibst du schnellstmöglich ab (Termin bei der Behörde ausmachen). Danach bekommst du eine Rechnung vom TÜV. Jetzt weißt du, dass dein Antrag bewilligt wurde und du dich, nach Abschluss aller Theorie- oder Praxisstunden, für Prüfungen bei uns anmelden kannst.

Was muss ich für meinen Führerscheinantrag alles mitbringen?

Bei Ersterwerb der Klassen AM, A1, A2, A und B:

-Sehtest oder bei Bedarf ein Gutachten vom Augenarzt

-Bescheinigung über Teilnahme an einem „Erste Hilfe Kurs“

-ein biometrisches Passfoto

-Ausweis oder Reisepass

Wie melde ich mich für Theoriestunden an?
  1. Klicke oben auf „Theorieanmeldung“ und wähle einen freien Termin für dich aus, oder gehe auf unsere Startseite und scrolle nach unten zu den „4 Schritten zum Führerschein“
  2. Klicke auf „Theoriestunden“
  3. Wähle aus verschiedenen Daten aus
Was muss ich bei Behördengängen beachten?

Egal was ihr bei der Führerscheinstelle machen wollt: alles geht nur noch mit Termin. Egal ob Führerscheinantrag abgeben oder den Führerschein nach der bestanden praktischen Prüfung abholen. Bitte macht selbstständig euren Termin aus.

Was kann ich machen, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Falls dir die Website noch Fragen offen gelassen hat, kannst du uns natürlich einfach anrufen. Klilcke hierzu auf „Kontakt“ oder „Über uns“ und ruf einfach durch. Wir versuchen dir sämtliche Fragen „Rund um den Führerschein“ zu beantworten.

DU HAST NOCH FRAGEN?

DANN TEILE SIE UNS GERNE MIT!

Wir antworten dir schnellstmöglich.

Kontakt: 

Telefon:  09122 – 78 161

Mobile: 0172 – 810 81 61

Email : kontakt@fahrschule-dressel.de

Fahrschule Dressel
Sachsenstraße 13
91126 Schwabach

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